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Kein Methadon ohne Begleitkrankheit

Wird die Methadon-Substitution doch nicht erleichtert? Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat beim Sozialgericht Köln eine Anfechtungsklage gegen die ihm vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufoktroyierte Änderung der Methadon-Richtlinien eingereicht.

Die Klage hat nach Auskunft des Bundesausschusses aufschiebende Wirkung, so dass seine bisherigen Richtlinien weiterhin anzuwenden sind. Danach ist eine Substitutionsbehandlung zu Lasten der GKV nur möglich, wenn neben der Drogenabhängigkeit noch eine zu behandelnde Begleiterkrankung vorliegt. Von dieser Einschränkung will das BMG abrücken und stützt sich dabei auf eine neue Richtlinie der Bundesärztekammer. Die Vertreter der Krankenkassen im Bundesausschuss befürchten aber eine unzulässige Ausdehnung ihrer Leistungspflicht.

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