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Keine Antibiotika für Tiere per Post

Autor: mic

Arzneien für Menschen dürfen über Versandapotheken verkauft werden – gleiches soll aber nicht für Tierarzneien gelten. Das stellte das Verwaltungsgericht Neustadt (Rheinland-Pfalz) in einem Urteil vom 21. Juni fest.

Geklagt hatte ein Apotheker, der eine Internet-Versandapotheke betreibt. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hatte ihm den Versand von Arzneien für Tiere untersagt. Mit der Begründung, es sei nicht einzusehen, warum Medikamente für Menschen versendet werden dürften, die für Tiere aber nicht, wandte sich der Betroffene an das Verwaltungsgericht – und wurde abgewiesen.

Begründung: Rückstände von Antibiotika, Hormonen und anderen Arzneien im tierischen Fleisch dienten als Warnung vor unkontrollierter Anwendung der Mittel. Deswegen sollten diese Medikamente nur direkt vom Tierarzt oder vom Apotheker übergeben werden. Das Gericht hofft, dass die beratenden Gespräche einem Missbrauch…

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