Keine Embryopathie durch Röteln-Impfung
Keine, betonen Kathrin Gsell und ihre Kollegen von der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin am Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg auf der 59. Jahrestagung der SGKJ*. Eine versehentliche im Zeitraum vier Wochen vor der Konzeption oder in der Frühschwangerschaft durchgeführte Rötelnimpfung sei weder eine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch noch für eine invasive pränatale Diagnostik, heißt es in ihrem Poster.
Darin berichten sie von einem wachstumsretardierten Neugeborenen, das wegen Herzrhythmusstörungen in die Kinderklinik verlegt wurde. In seinem Blut ließen sich erhöhte Werte für Röteln-IgM und -IgG feststellen. Bei der Mutter waren die IgM-Titer negativ, die IgG-Titer dagegen…
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