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Keine Erläuterung der Abrechnung? Keine Bezahlung!

Autor: Anke Thomas

Verlangt ein Patient Aufklärung über Abrechnungsziffern auf einer Privatrechnung, ist der Arzt zur Auskunft verpflichtet. Erteilt er diese nicht, muss der Patient die Rechnung erst einmal nicht begleichen.

Ein Zahnarzt verklagte einen Patienten auf Bezahlung seiner Rechnung inklusive Zinsen. Im Vorfeld der Behandlung war ein Heil- und Kostenplan erstellt und eine Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben worden. Als der Patient seine Rechnung bei seiner Kasse einreichte, monierte diese einzelne Positionen und verweigerte die Erstattung.

Der Krankenkasse gegenüber besteht keine Aufklärungspflicht

Eine mündliche Anfrage der Krankenkasse beantwortete der Zahnarzt zu Recht nicht (Schweigepflicht). Dem Versicherten verweigerte er aber ebenfalls genauere Erläuterungen bzw. er knüpfte diese an die Bedingung, dass der Patient zuerst die Rechnung begleichen sollte. Das tat dieser nicht.

Das…

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