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Keine First Class für Beamte

Autor: det

Beihilfestellen müssen Beamten keine Inanspruchnahme von Wahlleistungen im Krankenhaus gewähren. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts und wies die Verfassungsbeschwerde eines Richters aus Berlin zurück. Leistungen auf dem Niveau der GKV müssten auch für Berufsbeamte genügen.

Krankenhauswahlleistungen seien für eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall regelmäßig nicht notwendig, postulierten die Karlsruher Richter. Und weiter: Eine medizinische Vollversorgung ist nach der gegenwärtig geltenden Bundespflegesatzverordnung bereits auf Grund der allgemeinen Krankenhausleistungen gewährleistet. Die Krankenhausbehandlung nach dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht etwa nur einen sozialen Mindeststandard dar. Je nach Zustand des Patienten kann das Eingreifen des Chefarztes auch im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen erforderlich und dem Patienten geschuldet sein. Auch eine aus medizinischen…

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