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Keine Rezeptgebühr?

Autor: Sabine Bayer

Praxisgebühr, Rezeptgebühr, 10 Euro pro Tag im Krankenhaus – die Liste der Zuzahlungen ist lang, aber: Es gibt einen Lichtblick. Seit Kurzem kann die Rezeptgebühr für bis zu einem Drittel der verordneten Medikamente entfallen. Das dahinterstehende Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz ist so kompliziert wie sein Name, aber es kann sich lohnen, sich damit auseinanderzusetzen. Hier ein Überblick über Zuzahlungen, Zuzahlungsbefreiungen und das AVWG – wie das Gesetz in Kurzform heißt.

Cartoon

An Zuzahlungen hat man sich als Patient mittlerweile gewöhnt. Die häufigsten Zuzahlungen sind Praxisgebühr, Rezeptgebühr, Zuzahlungen bei Heilmitteln (z.B. Massagen, Krankengymnastik) und Hilfsmitteln (z.B. Blutzuckermessgeräte, Windeln, Gehwagen) sowie die 10 Euro pro Tag für Kliniken und Reha-Einrichtungen. Wenn die Summe dieser Zuzahlungen die sogenannte Belastungsgrenze überschreitet, kann man die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Da man im Laufe des Jahres nie weiß, wie viele Zuzahlungen auf einen zukommen, sollte man alle Zuzahlungsbelege von Januar an sammeln.

Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze errechnet sich immer individuell und liegt bei 2 Prozent des…

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