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Keine Richtgrößenprüfungen für 2001 bis 2004

Autor: REI

In Nordrhein haben sich KV und Kassenverbände darauf verständigt, die Richtgrößenverfahren für die Jahre 2001 bis 2004 einzustellen und stattdessen für diesen Zeitraum das Volumen der

 

verordneten Arznei- und

 

Verbandmittel eines Arztes mit dem Durchschnitt seiner Fachgruppe zu vergleichen.

Grund: Gerichte hatten beanstandet, dass in der Vergangenheit die Richtgrößen vielfach zu spät (im Laufe des Jahres) bekannt gegeben worden waren. KV und Kassen haben deshalb schon jetzt neue Richtgrößen für 2005 vereinbart und die Liste der Praxisbesonderheiten nochmals erweitert.

Nach Angaben der KV wurden bislang etwa 2600 Praxen pro Kalenderjahr geprüft, die ihr Richtgrößenvolumen überschritten hatten. Davon durchliefen 78 % die Prüfung auf Grund von Praxisbesonderheiten ohne einen Regress. Bei einer Prüfung nach Durchschnittswerten rechnet die KV mit zirka 1100 betroffenen Praxen pro Quartal (4400 im Kalenderjahr). Jeder Arzt müsse hier seine Praxisbesonderheiten selbst darlegen. Wegen…

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