Kindergeld sichern!
Eltern haben auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind eine Zivildienststelle nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende der Schulausbildung antreten kann. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 1 K 1365/02) entschieden. In diesem Fall sei das Kind denjenigen gleichzustellen, die mangels Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen können. Kindergeld erhalten Eltern nach bisheriger Praxis nur, wenn sich das noch nicht 27 Jahre alte Kind in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des Wehr- bzw. Zivildienstes befindet. Da Revision eingelegt wurde, wird der…
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