Klagewelle gegen das „Leuchtturmprojekt“?
Wie berichtet, hatte die 7. Kammer des Sozialgerichts (SG) Gotha am 8. März gegen die Barmer Ersatzkasse entschieden und der klagenden KV Thüringen die Rückzahlung von knapp 408 000 Euro zugesprochen. Dieses Geld hatte die Barmer für 2005 und das erste Quartal 2006 in Thüringen von der Gesamtvergütung als Anschubfinanzierung für den Hausärzte-Hausapotheker-Vertrag einbehalten. Nach Einschätzung der Richter handelt es sich bei der bundesweit geschlossenen dreiseitigen Vereinbarung jedoch nicht um einen sektorenübergreifenden oder interdisziplinären Integra-<ls />tionsvertrag gemäß § 140 a ff. Sozialgesetzbuch (SGB) V, sondern im Wesentlichen um die Etablierung einer hausarztzentrierten…
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