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Klarheit bei Verordnung von enteraler Ernährung

Autor: khb

Jetzt herrscht Klarheit: Das Bundesgesundheits- und Sozialministerium (BMGS) hat die Arzneimittel-Richtlinien (AMR) bezüglich der GKV-Kostenübernahme für Trink- und Sondennahrung konkretisiert. Die Richtlinie mit den neuen Spielregeln tritt am 1. Oktober in Kraft.

Das BMGS hat seine Ankündigung wahr gemacht, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in dieser Sache das Heft des Handelns per Ersatzvornahme aus der Hand zu nehmen. Der komplizierte und nach Experteneinschätzung widersprüchliche sowie restriktive 40-seitige Richtlinienentwurf des Bundesausschusses (MT berichtete) landet nun im Papierkorb.

Vorgaben für Ärzte auf 6 statt auf 40 Seiten
Die BMGS-Richtlinie zur enteralen Ernährung umfasst lediglich sechs Seiten und lässt den Ärzten bei der Verordnung von Trink- und Sondennahrung für GKV-Versicherte Spielräume. Die AMR-Richtlinie definiert den Umfang des Leistungsanspruchs sowie der erstattungsfähigen Produktgruppen mit Spezifikationen der…

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