Kleine Gewinne möglich
Für Hausärzte soll sie 3,70 Euro pro Fall betragen. Der stellv. KBV-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Köhler hat Details der Regelung verdeutlicht: So wird weiterhin eine Einzelverordnung von zum Beispiel Verbandmaterial auf den Namen des Patienten möglich sein. Kassenvertreter haben diesbezüglich bereits angekündigt, Ärzte zu prüfen, die solche Einzelverordnungen in auffällig häufiger Weise tätigen. Die Unterstellung der Kassen: Ärzte könnten die Pauschalen kassieren, sie aber gar nicht zum Einkaufen ihres Bedarfes nutzen, sondern einstecken und das benötigte Material auf den Patienten verordnen.
Die Umstellung bietet den Ärzten Risiken und Chancen, wie MT-Autor Allgemeinarzt Dr. Gerd W.…
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