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Klinikvergleich überfordert Patienten

Autor: kol

Laut Gesetz müssen die 2144 Kliniken ihre Leistungen im Internet präsentieren. Damit, so das Bundesgesundheitsministerium, könne „jeder Interessierte nachlesen, was ihn in der Klinik seiner Wahl erwartet“. Die für ihn beste Einrichtung findet der Patient i.d.R. dennoch nicht.

Grundlage für die Präsentation sind laut SGB V die bundeseinheitlich strukturierten Qualitätsberichte der Kliniken für das Jahr 2004. Diese müssen Angaben zu Betten-, Personal- und Fallzahlen, zur Qualifikation der Mitarbeiter sowie zur apparativen Ausstattung enthalten. Auch müssen die Häuser Aussagen zur Häufigkeit bestimmter Leistungen sowie zur Qualitätssicherung machen.

Veröffentlicht werden die Berichte von den Krankenkassen. So beinhaltet z.B. die Seite www.g-qb.de einen Suchservice, der Kliniken nach Ort, Postleitzahl oder Bundesland findet und die Qualitätsberichte nach Stichworten durchforstet. „Ist doch eine feine Sache“, denkt sich jetzt vielleicht der Bürger, „endlich trennt…

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