Klinikvergleich überfordert Patienten
Grundlage für die Präsentation sind laut SGB V die bundeseinheitlich strukturierten Qualitätsberichte der Kliniken für das Jahr 2004. Diese müssen Angaben zu Betten-, Personal- und Fallzahlen, zur Qualifikation der Mitarbeiter sowie zur apparativen Ausstattung enthalten. Auch müssen die Häuser Aussagen zur Häufigkeit bestimmter Leistungen sowie zur Qualitätssicherung machen.
Veröffentlicht werden die Berichte von den Krankenkassen. So beinhaltet z.B. die Seite www.g-qb.de einen Suchservice, der Kliniken nach Ort, Postleitzahl oder Bundesland findet und die Qualitätsberichte nach Stichworten durchforstet. „Ist doch eine feine Sache“, denkt sich jetzt vielleicht der Bürger, „endlich trennt…
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