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Knallhart aufklären!

Frage von Dr. Renate Wien,
Frauenärztin,
Hannover:

Die deutsche Rechtsprechung verlangt, dass zur Hausgeburt entschlossene Schwangere rechtzeitig und unmissverständlich vor der Geburt vom betreuenden Arzt auf die Risiken hinzuweisen sind. Da ich in meiner Praxis häufig damit konfrontiert bin, möchte ich die Risikohinweise schriftlich darlegen und nach ausführlichem Gespräch zu meiner juristischen Absicherung von den Patientinnen unterschreiben lassen. Reicht eine kurze allgemeine Formulierung dabei aus?

Antwort von Professor Dr. jur. Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter
am OLG a.D.,
München:

Trotz Angriffen von Seiten des Berufsverbandes der deutschen Hebammen und dessen Justitiar bleibe ich dabei: Jeder Gynäkologe, der eine Schwangere betreut, die ihr Kind zu Hause oder in einem sog. Gebärhaus zur Welt bringen möchte, ist zur Aufklärung über die damit verbundenen Risiken verpflichtet. Diese Verpflichtung erwächst ihm aus dem mit der Patientin geschlossenen Betreuungs- und Beratungsvertrag.

Die Schwangere ist eindeutig und unmissverständlich aufzuklären, welche Risiken bei einer solchen Geburt entstehen und eventuell einen raschen Transport in die Klinik erforderlich machen können.…

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