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Kniearthrose: Welche Kriterien rechtfertigen einen Gelenkersatz?

Autor: Maria Weiß

Die Ergebnisse eines Kniegelenkersatzes fallen umso besser aus, je jünger und fitter ein Patient ist. Die Ergebnisse eines Kniegelenkersatzes fallen umso besser aus, je jünger und fitter ein Patient ist. © Phel – stock.adobe.com
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Bei schmerz­haften Kniearthrosen kommt früher oder später das Thema Gelenkersatz auf. Darüber zu reden bedeutet aber nicht, dass ein Patient wirklich reif für die Endoprothese ist.

Der richtige Zeitpunkt für einen Gelenkersatz hängt bei jedem Patienten individuell von zahlreichen Einzelfaktoren ab, erläuterte Dr. Heiko Spank von der Klinik für Spezielle Orthopädische Chirurgie und Unfallchirurgie am Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin. Wie man diesen herausfindet, zeigte er am Beispiel der Knie-Totalendoprothese (Knie-TEP).

Das Röntgenbild sagt kaum etwas über die Beschwerden

Neben einem subjektiven Leidensdruck und einer auf die Kniegelenk-Erkrankung bezogenen eingeschränkten Lebensqualität gibt es nach der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie drei weitere Hauptkriterien, die für eine Knie-TEP erfüllt sein sollten:

  1. Knieschmerz, der über mindestens 3–6 Monate mehrfach wöchentlich intermittierend auftritt oder stärker und kontinuierlich vorliegt.
  2. Nachweis eines Strukturschadens im Röntgenbild. Entweder lassen sich bereits eine Arthrose bzw. Osteonekrose nachweisen oder unter Belastung durchgeführte Aufnahmen zeigen eine eindeutige Gelenkspaltverschmälerung.
  3. Versagen konservativer Therapiemaßnahmen über mindestens 3–6 Monate. Der ausbleibende Erfolg (nicht-)medikamentöser Behandlungen sollte gut dokumentiert sein. Ein einmaliges Rezept mit „6 x Physiotherapie“ reicht hier nicht aus.

Den geringsten Einfluss hat der röntgenologische Grad der Arthrose, da er kaum etwas über die Beschwerden aussagt.

Zusätzlich stützt sich die Empfehlung zum Gelenkersatz auf weitere Nebenkriterien. Wenn beispielsweise die Gehstrecke eingeschränkt ist, Probleme bei längerem Stehen und Treppensteigen bestehen oder es an Beinkraft mangelt. Auch ob eine Haushaltshilfe notwendig wird oder der Patient sozial einschränkt ist, kann in die Entscheidung einfließen.

Die Knie-TEP gilt als kontraindiziert, wenn sich das Kniegelenk deutlich infiziert zeigt oder Faktoren wie ein gerade überstandener Herzinfarkt oder ein Infekt eine elektive Operation generell ausschließen. Relative Kontraindikationen sind eine durch Komorbiditäten deutlich verkürzte Lebenserwartung und ein BMI ≥ 40 kg/m2.

Bei angezeigter OP wäre zögerliches Vorgehen falsch

Darüber hinaus sollte abgeklärt werden, ob bei dem Patienten andere Faktoren den Operationserfolg gefährden könnten. Dazu gehören vorangegangene Infektionen im Kniegelenk, eine allgemein hohe Wahrscheinlichkeit für Infektionen, ein erhöhtes perioperatives Risiko, körperliche und psychiatrische Komorbiditäten, Suchtmittelabhängigkeiten und neurologische Erkrankungen.

Allzu zögerlich sollte man bei gegebener Indikation auch nicht sein, betonte der Orthopäde. Zwar brauchen ältere Patienten seltener eine Revisionsoperation – die Ergebnisse des Gelenkersatzes sind aber umso besser, je jünger und fitter die Patienten sind.

Quelle: DKOU* 2019

* Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie