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Kollege hinters Licht geführt?

Frage von Professor Dr. Lothar Witzel,
Internist und Gastroenterologe,
Berlin:

Vor ca. acht Jahren habe ich für meine Gastroenterologen-Praxis Chirurgiesaugen bei der Firma Falk Medizintechnik erworben. In diesem Frühjahr lies ich sämtliche Saugen warten. Kurzfristig später war eine Sauge funktionsuntüchtig. Ich bat die Firma Falk, mir mitzuteilen, wie teuer die Reparatur für diese Sauge ist. Mir wurde dabei aber nicht mitgeteilt, dass ein Reparaturkostenangebot kostenpflichtig ist. Telefonisch nannte man mir für die Reparatur eine Summe von voraussichtlich 2500xa0DM. Da ich bei einem anderen Anbieter eine neue Sauge für 3500xa0DM mit fünf Jahren Garantie bekam, verzichtete ich auf eine Reparatur. Die Firma schickte mir jedoch trotzdem eine Rechnung. Darf ein Unternehmen ohne Ankündigung für einen Kostenvoranschlag überhaupt eine Rechnung stellen? Ist es zulässig, dass zusätzlich zu der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit ein Prozentsatz der voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten berechnet wird?

Antwort von Bernd Maier,
Betriebswirtschaftliches Sachverständigenbüro im Gesundheitswesen,
München:

Der anfragende Arzt hat ca. 1992 Absauggeräte des Fabr. Medap bei einem Fachhändler erworben. Diese haben einen anerkannt guten Ruf und kosteten damals - je nach Verhandlungsgeschick des Käufers - zwischen 6000 DM und 7000 DM. Im Frühjahr 2000 lies der Arzt die Absaugpumpen umfangreich warten: Dabei fielen jeweils pro Sauger über 900 DM Kosten an. Etwa ein halbes Jahr später fiel eine der Pumpen plötzlich total aus. Für diese Reparatur kalkulierte der Fachhändler/die Wartungsfirma den Austausch des zentralen Pumpenaggregates (einschließlich Motor) mit über 2900 DM. Wie verbindlich letztlich…

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