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Kollegen, bitte mehr Sorgfalt beim Ausfüllen des Totenscheins!
Keine Aufgabe der Gesundheitsämter
Eine Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, Toten- und Sektionsscheine auf ordnungsgemäße Ausstellung zu überprüfen und 30 Jahre lang aufzubewahren. So steht es im Brandenburger Bestattungsgesetz. Ich verstehe, dass beim Ausfüllen Fehler gemacht werden, dass vielleicht spät abends oder nachts dann doch ein Kreuzchen vergessen wird. Doch wenn meine Mitarbeiter fehlerhafte oder unvollständig ausgefüllte Totenscheine an den betreffenden Kollegen mit Bitte um Korrektur zurückschicken, führt dies regelmäßig zu Irritationen oder gar zu Verärgerungen.
Ursache sind schlampig ausgefüllte Toten- und Sektionsscheine
Ausgangspunkt für ein Korrekturschreiben ist zum…
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