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Konkurrenz im Haus berechtigt zur Mietminderung

Autor: Anke Thomas

Vereinbart ein Arzt im Mietvertrag eine Konkurrenzschutzklausel und der Vermieter hält sich nicht daran, darf der Arzt die Miete mindern und vom Vermieter Schadensersatz bzw. die Beseitigung der Konkurrenzsituation verlangen.

Ein Orthopäde hatte mit dem Vermieter eines Ärztehauses einen Mietvertrag geschlossen, in dem Konkurrenzschutz u.a. für die Fachrichtung Orthopädie vereinbart wurde. Zudem hatte der Orthopäde angekündigt, dass er operative Eingriffe in seiner Praxis durchführen wolle.


Ein Jahr später holte der Vermieter aber zwei Chirurgen (Schwerpunktpraxis für Athroskopie und Gelenkchir­urgie) ins Haus. Diese führten u.a. auch operative und nicht operative Behandlungen an Stütz- und Bewegungsorganen durch.

Rückzahlung von 23 300 Euro Miete gefordert

Dagegen wehrte sich der Orthopäde und pochte auf die Einhaltung der …

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