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Kooperation von Heilpraktiker und Arzt

Autor: MT, Foto: BilderBox.com

Ist eine Kooperation von Heilpraktiker und Arzt zwecks Vortragsveranstaltungen zur Taping-Behandlung erlaubt?

Ein Allgemeinmediziner fragt:

Ich bin Arzt für Allgemeinmedizin in einer Gemeinschaftspraxis, meine Frau betreibt eine Naturheilpraxis als Heilprakterin. Zwischen unseren Praxen gibt es keinerlei Zusammenarbeit – wie gesetzlich vorgeschrieben. Wir haben jetzt gemeinsam einen Lehrgang über Taping-Behandlung besucht und würden gern in einem Vortrag diese Behandlungsmethode vorstellen. Es soll sich um eine rein sachliche Information handeln. Ist ein solches gemeinsames Auftreten von Arzt und Heilpraktiker generell möglich oder fällt das auch unter das Zusammenarbeitsverbot?

Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:

Berufsrechtlich ist es dem…

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