Anzeige
Korruption bleibt für Ärzte verboten - BGH-Entscheidung kein Persilschein!
„Kassenärzte und Pharmavertreter müssen nun zwar nicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen,“ erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Karin Hahne. Denn der BGH hatte unlängst entschieden, dass Kassenärzte nicht als Beauftragte der Krankenkassen einzustufen sind. Der Richterspruch ist dennoch kein Persilschein für illegales Handeln.
„Denn die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ist für Niedergelassene nach der Berufsordnung sowie dem Sozialgesetzbuch (SGB) V weiterhin verboten, ebenso wie die Vorteilsannahme für die Verordnung von bestimmten Präparaten“, so Rechtsanwältin Hahne.
Unerlaubte Zuweisungen und unerlaubte Zuwendungen
So enthält der Paragraf 31 der…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.