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Korruption bleibt für Ärzte verboten - BGH-Entscheidung kein Persilschein!

Gesundheitspolitik Autor: Diana Niedernhöfer

Die Berichte in den Medien zeichneten vielfach ein anderes Bild: Doch auch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) bleibt Korruption für Kassenärzte verboten.

„Kassenärzte und Pharmavertreter müssen nun zwar nicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen,“ erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Karin Hahne. Denn der BGH hatte unlängst entschieden, dass Kassenärzte nicht als Beauftragte der Krankenkassen einzustufen sind. Der Richterspruch ist dennoch kein Persilschein für illegales Handeln.

„Denn die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ist für Niedergelassene nach der Berufsordnung sowie dem Sozialgesetzbuch (SGB) V weiterhin verboten, ebenso wie die Vorteilsannahme für die Verordnung von bestimmten Präparaten“, so Rechtsanwältin Hahne.

Unerlaubte Zuweisungen und unerlaubte Zuwendungen

So enthält der Paragraf 31 der…

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