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Krankenhäuser sollten Hausärzte für poststationäre Behandlung vergüten

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Nach stationären Op.s übernehmen Hausärzte oft die Nachbehandlung bei Patienten. Dabei ermöglicht es der § 115a SGB V, dass Krankenhäuser Niedergelassene mit der Nachsorge gegen Vergütung beauftragen.

Vielen Ärzten ist der § 115a nicht bekannt, sagt Allgemeinmediziner 
Johannes Dietmar Glaser, Vorstandsmitglied Medi Baden-Württemberg. Dabei kämpfen im Südwesten Mediverbund, die KV sowie der Hausärzteverband seit geraumer Zeit darum, mit den Krankenhausgesellschaften Verträge zur ambulanten nachstationären Behandlung abzuschließen.

Nachsorge nach einer Op. ist 
in Fallpauschalen enthalten

Die Blockadehaltung auf Kranken­hausseite ist insofern nachvollziehbar, als dass Kliniken für die ambulante Nachsorge Geld an die Ärzte bezahlen müssen. Dennoch: Vor- und Nachsorgeleistungen sind in den DRG-Fallpauschalen enthalten, sagt Kollege Glaser. Wenn Haus­ärzte diese Leistungen auf GKV-Kosten…

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