Krankenkasse schikaniert Krebspatientin
Antwort von Christine Obermeier,
Fachanwältin für Sozialrecht,
Regensburg:
Bei längerer, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldzahlung steht den Krankenkassen ein reichhaltiges Instrumentarium zur Verfügung, den weiteren Leistungsanspruch der/des Versicherten in medizinischer Hinsicht durch den MDK überprüfen zu lassen oder die Leistungspflicht in bestimmten Fällen vorübergehend oder dauerhaft auf andere Sozialversicherungsträger überzuleiten. Die Überleitung der Leistungspflicht auf die Rentenversicherung kann etwa auch dann erfolgen, wenn nicht nur Arbeitsunfähigkeit, sondern eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Kann diese…
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