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Krankheit androhen, weil Urlaubsantrag abgelehnt

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

Kündigt eine Mitarbeiterin Krankheit an, wenn sie den Urlaub nicht nach ihren Wünschen nehmen darf, und reicht anschließend die Krankmeldung ein, begründet dies eine außerordentliche Kündigung.

„Nö – dann bin ich eben krank“, kommentierte eine Arbeitnehmerin die Ablehnung des Urlaubsantrags durch ihren Arbeitgeber. Dieser hatte die Ablehnung mit hohem Arbeitsaufkommen während der Zeit begründet und schlug der Mitarbeiterin vor, doch den Urlaub vier Wochen später anzutreten.

Krank, um Wunschurlaub durchzudrücken?

Offensichtlich war die Frau damit nicht einverstanden, denn sie reichte zu Beginn ihres ursprünglichen Urlaubswunsch-Termins eine Krankmeldung ein. Dies nahm ihr Arbeitgeber zum Anlass, der Mitarbeiterin fristlos zu kündigen. Dagegen zog die Frau vor Gericht.

Sie argumentierte, dass sie bereits drei Wochen vor der Krankmeldung starke Schmerzen gehabt habe. Diese hätten…

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