Krebsfrüherkennung: Keine Koppelung mit Zuzahlungsnachlass
Zwar müssen sich GKV-Versicherte künftig über Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen einmalig ärztlich beraten und sich dies in einem neuen Präventionspass bestätigen lassen, beschloss der G-BA am 19. Juli in Siegburg. Aber eine Koppelung von Zuzahlungsermäßigungen im Krankheitsfall an absolvierte Prävention kommt nach dem Mehrheitsvotum des Gremiums der Ärzte und Krankenkassen nicht infrage. Eine solche Verpflichtung wäre nach Einschätzung des G-BA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess mit ethischen und rechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Beschluss zum Check-up vertagt
Der Richtlinienbeschluss über die Pflichtberatung gilt für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen und für nach dem…
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