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Krebsfrüherkennung: Keine Koppelung mit Zuzahlungsnachlass

Autor: khb, online first

Eine finanzielle Bestrafung von chronisch kranken oder an Krebs leidenden Menschen, die zuvor nicht an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, wird es nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht geben. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) signalisierte umgehend Zustimmung, von Prof. Lauterbach aber kommt heftige Kritik.

Zwar müssen sich GKV-Versicherte künftig über Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen einmalig ärztlich beraten und sich dies in einem neuen Präventionspass bestätigen lassen, beschloss der G-BA am 19. Juli in Siegburg. Aber eine Koppelung von Zuzahlungsermäßigungen im Krankheitsfall an absolvierte Prävention kommt nach dem Mehrheitsvotum des Gremiums der Ärzte und Krankenkassen nicht infrage. Eine solche Verpflichtung wäre nach Einschätzung des G-BA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess mit ethischen und rechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar.

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