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Kündigen nicht nötig

Frage von Dr. Siegfried Steinkohl,
Friedenfels:

In meiner Praxis ist eine Helferin mit befristetem Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2000 beschäftigt. Zwischenzeitlich ist sie schwanger geworden. Im Januar 2001 beginnt der Mutterschutz. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Hat die Helferin, die mit befristetem Arbeitsvertrag eingestellt wurde, die gleichen Rechte wie eine schwangere Arzthelferin mit unbefristetem Arbeitsvertrag?

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Die Helferin wurde während ihres befristeten Arbeitsverhältnisses schwanger. Befristete Arbeitsverhältnisse enden automatisch mit Ablauf der Frist, hier also zum 31.12.2000. Diese so genannten Zeitverträge laufen aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Kündigungsschutzbestimmungen, z.B. solche für besondere Arbeitnehmergruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere, sind nicht zu berücksichtigen. Möchten Sie die Helferin nicht über die Befristung hinaus beschäftigen, so brauchen Sie nichts weiter zu tun; der Vertrag endet automatisch.

Problematisch für Sie würde es nur dann, wenn Sie auch nach dem 31.12.2000 die Arbeitsleistung…

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