Kündigung wegen zweiter Ehe?
Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen verlangen von ihren Beschäftigten zu Recht loyales Verhalten im Sinne ihres Wertekanons, so das Bundesarbeitsgericht. Trotzdem rechtfertige nicht jeder Verstoß dagegen eine Kündigung.
Der konkrete Fall: Seit 2000 arbeitete der (katholische) Chefarzt für eine von der katholischen Kirche getragene Klinik. Laut Dienstvertrag wurde von den Mitarbeitern erwartet, die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zu beachten. Eine nach dem Glauben ungültige Ehe einzugehen, gehört zu den „Fehltritten“, die zu einer Kündigung führen können.
Die erste Ehefrau trennte sich von dem Arzt. Anschließend lernte er seine jetzige Ehefrau kennen und…
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