Anzeige

Kur und Reha - wann und wie?

Autor: Tanja Güntner

Viele Menschen sind irgendwann in ihrem Leben auf eine Reha-Maßnahme angewiesen.

 

Drei Wochen Kur an der Nordsee, Krankengymnastik im Reha-Zentrum oder Frühförderung eines behinderten Kindes – all das fällt unter das weite Feld der Rehabilitation, kurz Reha genannt. Für viele Patienten ist diese „Medizinische Reha“ ein Hoffnungsschimmer bei langen und schweren Erkrankungen.

CartoonZur Reha gehören die medizinischen Leistungen, die nicht (mehr) mit der akuten Behandlung einer Krankheit zu tun haben. Das reicht von der Früherkennung und Vorbeugung über die Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bis hin zur Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Klinikaufenthalt.


Unterschieden wird dabei zwischen ambulanten Reha-Maßnahmen, bei denen man zu Hause wohnt und in ein Reha-Zentrum geht, und stationären Reha-Maßnahmen, gemeinhin als „Kur“ bekannt. Eine Reha dauert in der Regel 20 Behandlungstage (ambulant) oder drei Wochen (Kur).


Zuständigkeit oft umstritten

Jede Reha-Maßnahme muss vom Arzt verordnet und vom Kostenträger, oft die Krankenkasse oder…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.