KV behält 4000 € zu viel ein – Pseudoziffern nachreichen?
Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Wiesbaden:
Die für eine verspätete Einreichung von Abrechnungsunterlagen und deren Geltendmachung maßgeblichen Vorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus § 6 HVM-Hessen. Danach sind die Abrechnungsunterlagen für jedes Kalendervierteljahr bis zu einem von der Bezirksstelle festgesetzten Termin bei der zuständigen Bezirksstelle einzureichen.
Für Abrechnungsunterlagen, die innerhalb von 12 Monaten nach diesem Termin eingehen, kann der Geschäftsausschuss zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Honorarabzüge von 51,13 Euro bis zu 2556,46 Euro beschließen. Abrechnungen, die nach diesen 12 Monaten eingehen, werden…
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