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KV-Ehrenamt bringt goldene Nase?

Autor: REI

Ein Ehrenamt bei der KV ist einträglicher als eines beim Roten Kreuz oder bei der Freiwilligen Feuerwehr. Auch deshalb gehen die Meinungen zwischen dem Sozialministerium und der KV Hessen über die Entschädigungsregelung für Delegierte und Vorsitzende der KV-Vertreterversammlung (VV) auseinander. „Bild“ empört sich: „Hessische Raffke-Ärzte wollen sich die Taschen füllen.“

Frank Dastych ist HNO-Arzt in Bad Arolsen und Vorsitzender der VV und des Hauptausschusses (HA) der KV Hessen. Als Quasi-Aufsichtsratsvorsitzender hat er darauf zu achten, dass der hauptamtliche KV-Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß und im Sinne der VV führt. Für dieses Ehrenamt zahlt ihm die KV eine monatliche Aufwandsentschädigung von 5000 € plus Sitzungsgeld, Fahrt- und eventuell Übernachtungskosten. Sitzungsgeld, Fahrtkostenersatz sowie eine monatliche Aufwandspauschale von 300 € erhalten auch die 50 VV-Delegierten. Das sieht die von ihnen im Januar beschlossene Entschädigungsregelung vor.

Doch die wird vom Hessischen Sozialministerium kritisch geprüft. Ob sie beanstandet wird, stand…

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