KV muss BKKen Geld vorstrecken
Ohne Ankündigung hätten die Kassen die vereinbarten Kopfpauschalen für das ärztliche Honorar reduziert oder Zahlungsfristen Monate überzogen, moniert die KV in einer Pressemitteilung. Deswegen habe sie für die Zeit von Juli 2002 bis Februar 2003 0,9 % der Gesamtforderung von 22 Mio. Euro vorfinanzieren müssen. Doch alles Zureden - auch mit Unterstützung des BKK-Landesverbandes, dem die säumigen BKKen nicht angehören - fruchtete nicht.
Hintergrund ist die gesetzliche Umstellung auf das Wohnortprinzip. Seit letztem Jahr zahlt jede Krankenkasse die Kopfpauschale an die KV, in der ihr Mitglied wohnt. Doch das funktioniert noch immer nicht reibungslos. Außerdem versuchen einige BKKen…
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