KV senst einfach Fälle weg
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Hier muss man genau unterscheiden: Hätten die Ärzte mit Einführung des jetzigen EBM die Praxis von einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft mit dem Ziel der Umsatzmaximierung umgewandelt (Patienten doppelt abgerechnet), könnte dies erhebliche Risiken des Schadenersatzes und eines Disziplinar- oder Strafverfahrens in sich bergen. In zahlreichen KVen werden zurzeit, insbesondere seit Einführung des neuen EBM, von Gemeinschaftspraxen in Praxisgemeinschaften umgewandelte Praxen, die Plausibilität der Überweisungen bzw. der in beiden Praxen behandelten Patienten und abgerechneten Leistungen überprüft. Dabei…
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