KV streicht Solidaritäts-Fonds für Honorarverlierer
Mit Zuschüssen wollte die KV jenen Härtefällen in der Kollegenschaft, die „für die Sicherstellung der Versorgung unersetzlich sind“, die Honorareinbußen erträglicher machen. Dafür sollte bei allen Mitgliedern ein halbes Jahr lang ein zusätzlicher Umlagesatz von 0,5 % des Honorars einkassiert werden. Fürs 3. Quartal 2009 tat die KV das auch. Jetzt, im März, sollte die VV eigentlich die Richtlinie zur Verteilung der Mittel verabschieden. Stattdessen beschloss sie, den Solidaritätsbeitrag fürs 4. Quartal nicht einzuziehen und das einbehaltene Geld zurückzuzahlen.
Der Grund: Dem Sicherstellungsfonds fehlt die rechtliche Basis. Für eine Umverteilung und Förderung durch die KV komme nur § 105…
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