KV und Kassen verpulvern sinnlos Millionen
Bisher war es so, dass der Prüfungs- und Beschwerdeausschuss bei der KV angesiedelt war und jeweils aus Vertretern der Ärzte und der Krankenkasse gebildet wurde. Nach den neuen gesetzlichen Anforderungen muss der Ausschuss nun zusätzlich einen unparteiischen Vorsitzenden benennen. Alleine dieser Punkt birgt Sprengstoff in sich, wie auf dem MedCongress 2004 Workshop "Probleme der Wirtschaftlichkeitsprüfung aus Sicht der Prüfgremien, der KVen und der Kassen" deutlich wurde. Die Stelle eines unparteiischen Vorsitzenden zu besetzen zieht nicht nur erhebliche Kosten nach sich, sondern es stellt sich in der Praxis auch als äußerst schwierig heraus, entsprechende sachverständige unparteiische…
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