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KV verbessert den Regressschutz

Autor: khb

Das „Verordnungsinformationssystem“ (VIS) verspricht Vertragsärzten Durchblick beim eigenen Verordnungsverhalten im Vergleich zur Fachgruppe. Erstmals steht damit ein schnelles, valides und praxisindividuell gestaltbares Instrument zur Verfügung, das einen bisher unerreichten Schutz vor Arzneiregressen ermöglichen soll.

Das laut KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller „einzigartige“ und Krankenkassen-unabhängige VIS steht jedoch bislang nur Vertragsärzten in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen zur Verfügung. Dr. Müller, der bis Ende September KV-Chef in Mainz war, wo das Projekt entwickelt wurde, schwebt aber ein „bundesweiter Prototyp“ vor. Die KVen brauchen nur zuzugreifen – und wie jetzt Schleswig-Holstein und Thüringen Kooperationsverträge unterschreiben.

Bessere Datenlage als bei den Krankenkassen

Mit VIS liefert die KV dem Arzt bereits sechs Wochen nach Quartals­ende eine praxisspezifische Verordnungsauswertung. Das System ist eine KV-Antwort auf die Arzneimittel-Schnellinformationen (Gamsi)…

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