KV will strikt die Zulassung verweigern
<break-end />Dr. L. C., Radiologe in R.:
Wir sind an der Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft zwischen Radiologie und Nuklearmedizin interessiert, um als Radiologen unser Angebotsspek<discretionary-hyphen />trum zu erweitern und umgekehrt. Unsere KV sagte auf Anfrage, dass Anträge erst im 3. Quartal gestellt werden können, weil es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt. Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen? Ist es denkbar, dass die zugeteilten Punktvolumina summiert und gemeinsam genutzt werden, oder muss jeder Standort für sich abrechnen?
Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidig<discretionary-hyphen />ter Sachverständiger…
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