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KVen nur noch nützlich als Honorarbremser?

Autor: khb

Der Gesundheits-Sachverständigenrat bescheinigt der Selbstverwaltung schwache Innovationsfähigkeit und unbefriedigende Qualitätssicherung. Allerdings habe sich das KV-System bei der Begrenzung der Honorarzuwächse bewährt und sollte nicht (völlig) abgeschafft werden.

Dr. Andreas Köhler „verwahrte“ sich postwendend gegen die im neuen Ratsgutachten erhobenen Vorwürfe. „Mehr als ein Drittel der vertragsärztlichen Leistungen dürfen nur erbracht werden, wenn die Ärzte über ihre Ausbildung hinaus besondere Qualifikationen nachweisen können“, erklärte der KBV-Vorstandschef. Das Praxis-Qualitätsmanagementsystem QEP der KBV, Qualitätszirkel und das bundesweit erste fach- und sektorenübergreifende (Beinahe-)Fehlererkennungssystem seien Belege für die Innovationsfähigkeit und starke Qualitätsorientierung der KVen.

Bundesärztekammer-Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vermisst in der Expertise eine „differenzierte Analyse der Mangelsituation im…

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