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Lassen Sie Ihn abblitzen!

Frage von Dr. Gundula Heinrich,
Ärztin für Allgemeinmedizin,
Bad Kreuznach:

Ich habe neue Praxisräume angemietet, stecke mitten im Umzug und habe nun von meinem Vermieter erfahren, dass ich für den Notfall einen Schlüssel für die Praxisräume hinterlegen muss. Den Schlüssel nimmt aber nicht der Vermieter an sich, sondern er soll in einem Restaurant im gleichen Gebäude deponiert werden. Ich sehe zwar ein, dass es sinnvoll ist, einen Schlüssel zu hinterlegen, falls ein Schaden auftritt und Handwerker in die Praxis müssen, aber ist es rechtens, dass der Schlüssel in einem Restaurant hinterlegt wird? Oder sollte nicht doch eine Person meines Vertrauens den Schlüssel an sich nehmen?

Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:

Es kommt sehr häufig vor, dass ein Vermieter die Begriffe Eigentum und Besitz verwechselt. Eigentümer einer Immobilie ist der, der im Grundbuch eingetragen ist. Besitzer ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Immobilie ausübt. Regelmäßig ist der Eigentümer einer Immobilie gleichzeitig Besitzer. Auf Grund eines abgeschlossenen Mietvertrages überträgt allerdings der Vermieter (meist Eigentümer) dem Mieter das Recht zum unmittelbaren und alleinigen Besitz.

Das heißt, auf Grund eines Mietvertrages gibt der Eigentümer die tatsächlich Sachherrschaftsgewalt über die Räumlichkeiten auf. Als Inhaber der tatsächlichen…

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