Lassen Sie Ihn abblitzen!
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Es kommt sehr häufig vor, dass ein Vermieter die Begriffe Eigentum und Besitz verwechselt. Eigentümer einer Immobilie ist der, der im Grundbuch eingetragen ist. Besitzer ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Immobilie ausübt. Regelmäßig ist der Eigentümer einer Immobilie gleichzeitig Besitzer. Auf Grund eines abgeschlossenen Mietvertrages überträgt allerdings der Vermieter (meist Eigentümer) dem Mieter das Recht zum unmittelbaren und alleinigen Besitz.
Das heißt, auf Grund eines Mietvertrages gibt der Eigentümer die tatsächlich Sachherrschaftsgewalt über die Räumlichkeiten auf. Als Inhaber der tatsächlichen…
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