Lassen Sie sich nicht abspeisen!
Gutachten enthalten Abwägungen, Wertungen, Prognosen; Berichte sind rein deskriptiv. Das gilt auch für Formulargutachten (lediglich das einfache Ankreuzen von Alternativen oder banale Aussagen fallen noch unter die „epikritische Bewertung“ der Nr. 75). Gutachten mit einem Zeitaufwand von deutlich mehr als einer halben Stunde sind nach Nr. 85, nicht nach Nr. 80 zu berechnen, so Dr. Kleinken (die „wissenschaftliche Begründung“ ist bei der Nr. 85 eine fakultative Leistung).
Wenn Versicherungen „Berichte“ anfordern, die tatsächlich Gutachten sind, sollte der Arzt zusätzliche Untersuchungen, die für die Beantwortung erforderlich sind, nicht ohne Auftrag durchführen. Dr. Kleinken: Klären Sie das…
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