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Lassen Sie sich nicht abspeisen!

Versicherungen wollen oft für ein Gutachten nur einen ausführlichen Bericht nach GOÄ-Nr. 75 bezahlen. Dr. Bernhard Kleinken (PVS Consult) gab dazu auf einem Medica-Seminar Tipps.

 

Gutachten enthalten Abwägun­gen, Wertungen, Prognosen; Berich­te sind rein deskriptiv. Das gilt auch für Formulargutachten (lediglich das einfache Ankreuzen von Alternativen oder banale Aussagen fallen noch unter die „epikritische Bewertung“ der Nr. 75). Gutachten mit einem Zeitaufwand von deutlich mehr als einer halben Stunde sind nach Nr. 85, nicht nach Nr. 80 zu berechnen, so Dr. Kleinken (die „wissenschaftliche Begründung“ ist bei der Nr. 85 eine fakultative Leistung).

Wenn Versicherungen „Berichte“ anfordern, die tatsächlich Gutachten sind, sollte der Arzt zusätzliche Untersuchungen, die für die Beantwortung erforderlich sind, nicht ohne Auftrag durchführen. Dr. Kleinken: Klären Sie das…

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