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Legal impfen ganz ohne Lager-Bürokratie

Autor: det

Muss man wirklich den Impfstoff für Privatpatienten und BG-Fälle separat von den über Sprechstundenbedarf bezogenen Dosen für GKV-Versicherte lagern oder immer einzeln auf Privatrezept verordnen, um einem Betrugsvorwurf zu entgehen? Gibt‘s weniger bürokratische Varianten?

Allgemeinarzt und MT-Autor Dr. Gerhard Bawidamann, Referent des diesjährigen Abrechnungskurses für Praxisinhaber auf der practica, hat da einige Tipps auf Lager. Doch schickt der in Gemeinschaftspraxis niedergelassene Kollege eines unmissverständlich voraus: Keinesfalls dürfen die über Sprechstundenbedarf bezogenen Impfstoffe einfach an Privatpatienten appliziert und diesen in Rechnung gestellt werden. Dies wäre Betrug und würde auch der mit der Abrechnung abgegebenen verbindlichen Erklärung widersprechen, dass der Sprechstundenbedarf eben nicht für privat Versicherte benutzt wird.

Keine Privaten vergraulen

Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, hier korrekt zu verfahren: Die aufwendigste…

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