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Lehrer fordern Bescheinigungen vom Hausarzt

Autor: Anouschka Wasner, Foto: thinkstock

Immer wieder das Gleiche: Sie sollen attestieren, dass das Kind nicht am Sportunterricht / an der Klassenfahrt / am Unterricht teilnehmen kann. Aber ist das überhaupt ihr Job?

Wenn Sie selbst Kinder haben, wissen Sie es wahrscheinlich: Eigentlich reicht eine Erklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind an einer Schulveranstaltung nicht teilnehmen kann. Juristisch ist es für Sie als Arzt sogar problematisch, wenn Sie einfach ein Attest ausstellen, dass Fritzchen an einer Schulveranstaltung nicht teilnehmen kann – davon abgesehen, dass die Ausstellung ein weiterer bürokratischer Akt ist, der Zeit kostet (eine AU ist hier übrigens keine Lösung!).

Bis zum 14. Geburtstag ist die Lage wenigstens klar: Ohne Rücksprache mit den Eltern geht gar nichts. Zwischen 14 und 18 Jahren ist die Situation aber nicht eindeutig – denn Schweigepflicht ist bereits gegebenüber…

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