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Leitlinientreue kein Schutz vor Haftung

Autor: khb

Für den Zivilrichter beweist das Einhalten einer Leitlinie noch lange nicht, dass der Arzt den im Einzelfall dem Patienten geschuldeten Standard auch erbracht hat.

"Eine evidenzbasierte Leitlinie bedeutet: Im weltweiten Durchschnitt ist etwas richtig", sagt Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Der Arzt aber müsse immer im Einzelfall entscheiden, was richtig ist, so der Präsident der Bundesärztekammer. Und weiter: "Die evidenzbasierte Leitlinie ist somit eine Systembetrachtung, bei der ärztlichen Entscheidung handelt es sich aber um eine Einzelfallbetrachtung." Maßgeblich sei deshalb "im Einzelfall nicht ein Standard, gleich welcher Evidenz, sondern das kranke Individuum", konstatiert Prof. Hoppe.

Fachgesellschaften geben keine "Gesetze"

Prof. Hoppes Warnung davor, medizinische Leitlinien in der Praxis in Form einer sterilen "Checklisten-Medizin"…

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