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LG darf EBM nicht unterbieten

Autor: REI

Schlechte Kunde für Bezieher günstiger O-I- und

 

O-II-Parameter: Eine Laborgemeinschaft (LG) darf für solche Analysen keine Honorare verlangen, die unterhalb der EBM-Kostensätze liegen, entschied das Oberlandesgericht Celle.

Das OLG hob damit ein Urteil des Landgerichts Lüneburg auf, das in dem Unterschreiten der EBM-Durchschnittswerte kein verbotenes Dumping sah (MT vom 18. Mai 2001). Die strittige Frage war: Bot die von vier Hamburger Laborärzten verklagte Bremerhavener Laborgemeinschaft ihre O-I-/O-II-Analysen unzulässigerweise unter Selbstkosten an (indem sie sie durch O-III-Leistungen subventionierte)? Oder lagen ihre Preise einfach nur deshalb unter den EBM-Sätzen, weil sie günstigere Kostenstrukturen hat, als sie den Durchschnittswerten der EBM-Kalkulation zu Grunde liegen. Geklärt wurde diese Frage nicht.

Preise nicht kostendeckend

Die Kläger, so ihr Rechtsanwalt Dr. Henning Gleim, legten ein Gutachten…

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