Makler lächelt nur müde
Kollege Karl B., Praktiker aus Düsseldorf, hat sich zum Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung entschlossen. Wesentliches Kriterium dieser Entscheidung waren die steuerlichen Vorteile, die er als Vermieter der Wohnung nutzen kann. Nachdem er ein entsprechendes Verkaufsgespräch mit einem Immobilienmakler geführt hatte, entschied er sich für eine Wohnung in guter Lage in seinem Wohnort Düsseldorf. Daraufhin unterschrieb er einen Vorvertrag mit dem Makler, der ihn zum Kauf der Wohnung verpflichtet, wenn er die Finanzierungszusage der Bank erhält.
Käufer muss sich selbst informieren
Nach dem Gespräch mit dem Kundenberater seiner Bank war er jedoch sehr überrascht, als dieser ihm vorrechnete, mit…
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