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Mammut-Regress abwehren

Frage von Dipl.-Med. S. G. aus L.:
Ich erhielt ein Schreiben der KV Thüringen betreffs eines Arzneimittelregresses zugesandt. Die Richtgrößenüberschreitung für das Jahr 1999 beträgt 36 % oder rund 195 000 DM! Praxisbesonderheiten, die ich eventuell geltend machen könnte, sind: relativ hoher Rentneranteil, viele insulinpflichtige Diabetiker, Betreuung von Patienten im Pflegeheim, Behandlung mit Immunsuppressiva. Ich bitte Sie um Rat bezüglich des weiteren Vorgehens.

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Gegen Sie wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung infolge einer Überschreitung der Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel 1999 um 36 % eingeleitet. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben Sie zunächst ein Schreiben des Prüfungsausschusses erhalten, in welchem Ihnen die Einleitung einer Richtgrößenprüfung und eine Frist zur Stellungnahme mitgeteilt wurde. Diese Stellungnahme eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die Gründe für die Überschreitung der Richtgröße darzustellen. Nutzen Sie in jedem Fall diese Möglichkeit zur Stellungnahme. Denn je besser Sie Ihre Praxisbesonderheiten als Grund für die Überschreitung darstellen…

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