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MDK will mich zur Überweisung zwingen

Frage von Dr. Friedrich H. Methfessel, Facharzt für Innere Medizin, Holzminden:
Der Medizinische Dienst fordert mich auf, zur Beurteilung der weiteren Arbeitsunfähigkeit bei einer Patientin eine dritte Arthroskopie durchführen zu lassen, obgleich ich als Hausarzt hierfür keine medizinische Indikation sehe. Insbesondere geht es dabei um die Frage, wieweit durch den MDK ärztliche Eingriffe vorgeschrieben werden dürfen, sowie die Aufforderung zur Ausstellung einer Überweisung und Verursachung von Untersuchungskosten zu Lasten der Krankenkassen und unseres ärztlichen Budgets überhaupt rechtmäßig sind.

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Krankenkassen sind nach Paragraph 275 I SGB V verpflichtet, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung erforderlich ist, eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MDK) einzuholen. Diese Einschaltung soll bei Arbeitsunfähigkeit der Sicherung des Behandlungserfolges, insbesondere der Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen.

Nach Paragraph 277 I SGB V hat der MDK auch dem Vertragsarzt, über dessen Leistungen er eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat, das Ergebnis seiner Begutachtung mitzuteilen. Bestehen…

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