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Medizinproduktegesetz - amtliche Kontrollen drohen mit Praxisschließung

Autor: RA Rudolf Günter

Vielen niedergelassenen Ärzten ist nicht bekannt, dass sich für sie aus dem Vollzug des Medizinproduktegesetzes (MPG) durch die zuständigen Behörden erhebliche rechtliche Konsequenzen ergeben können.

Neben Apparaturen wie Ultraschall-, Röntgen- oder Beatmungsgeräten unterliegt auch das ärztliche Instrumentarium (z.B. Skalpelle, Pinzetten, Bohrer, Endoskope) den Vorschriften des Medizinproduktegesetz (MPG). Tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen das MPG können bis zur sofortigen Praxisschließung führen, warnt Rechtsanwalt Rudolf Günter.

Unterschieden werden kritische, schwerwiegende und weitere Mängel. Kritische Mängel können eine schwerwiegende oder gar lebensbedrohende Gesundheitsgefährdung darstellen. Bei schwerwiegenden Mängeln ist eine direkte Patientengefährdung nicht auszuschließen.

Besondere Bedeutung hat die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril…

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