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Mehr Datenschutz durch dezentrale Speicherung auf eCard

Autor: was

Muss der Patient seinem Zahnarzt preisgeben, dass er wegen einer Depression in Behandlung war? Ein Unternehmen hat eine Gesundheitskarte entwickelt, bei der die Patienten selbst entscheiden, wer was erfahren darf.

Ein separates Lesegerät braucht der Arzt dafür nicht. Die Eingabe der Daten erfolgt ausschließlich über den Arzt, die Ausgabe muss ausdrücklich erlaubt werden – das Unternehmen Med-O-Card AG versucht die Datenschutz-Frage der eCard bürgernah zu lösen.

Die Idee: Mit der Karte im Kreditkartenformat plus USB-Anschluss behält der Patient seine Daten in der Hand. Nur er selbst hat über eine PIN-Nummer den kompletten Zugriff darauf und entscheidet darüber, wie er Ärzten und Apotheken den Abruf erlauben will.

Möglich wird das dadurch, dass die Daten – anders als bei der eCard der Gematik – auf der Karte selbst gespeichert werden können: Eine Kapazität von 16 GB kann neben persönlichen Angaben mit…

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