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Mehr kooperieren, mehr abrechnen!

Autor: det

Die KBV will die RLV-Zuschläge für fachübergreifende Gemeinschaftspraxen (GP) und MVZ ändern. Sie sollen vom Grad der Kooperation abhängig werden. Je intensiver die gemeinsame Patientenbehandlung, desto höher die Zuschläge.

Derzeit erhalten fach- und schwerpunktgleiche GP und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe ein um 10 % erhöhtes RLV. Fachübergreifende GP und MVZ erhalten nur ein RLV pro Behandlungsfall (der umfasst die gesamte GP/das gesamte MVZ, egal, wie viele Ärzte den Patienten sehen). Dieses eine RLV wird allerdings um 5 % je Arztgruppe bzw. Schwerpunkt für maximal sechs Arztgruppen bzw. Schwerpunkte sowie für jede weitere Arztgruppe bzw. jeden weiteren Schwerpunkt um weitere 2,5 %, maximal jedoch insgesamt um 40 % erhöht.

Arztfall gilt nicht

Diese Regel entspricht nicht den ursprünglichen RLV-Beschlüssen: Von Juli 2009 an sollten die RLV von fachübergreifenden Kooperationen nicht pro…

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