Mehr Macht und mehr Kontrolle
Die Begründung des GKV-Modernisierungsgesetzes charakterisiert das Gremium als "neue sektorenübergreifende Rechtsetzungseinrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung". Gleichzeitig schottet der Gesetzgeber die Entscheidungen des neuen Gemeinsamen Bundesausschusses (GemBA) der Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser stärker gegen juristische Anfechtungen ab.
Einfluss auf die Qualitätssicherung
Mit der für Ärzte und Kassen verbindlichen Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots in Form von Arzneimittel- oder Heilmittelrichtlinien und der Bewertung erstattungsfähiger Diagnose- und Behandlungsmethoden ist es nicht mehr getan. Der GemBA erhält zusätzliche Interventionskompetenz. Dazu…
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