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Mehr unbudgetiert abrechnen

Autor: det

Von den Regelleistungsvolumen (RLV), die vom nächsten Jahr an die Abrechnung der Kassenärzte begrenzen, sind viele Leistungen ausgenommen. Nun sind durch einen aktuellen EBM-Beschluss weitere hinzugekommen.

 


Über die künftig RLV-freien Leistungen, die schon länger bekannt sind, hatten wir in Ausgabe 37 auf den Seiten 30 und 31 berichtet. Für Hausärzte sind die Wichtigen unter ihnen zum Beispiel die Fälle des organisierten Notfalldienstes und die Kostenerstattungen der EBM-Kapitel 32 (Labor) und 40. Nun sind durch einen EBM-Beschluss von Mitte Oktober weitere hinzugekommen. Zunächst wird nochmals klargestellt, dass Leistungen im organisierten Notfalldienst eindeutig RLV-frei sind. Offenbar hat es hier Missverständnisse gegeben.


Zu den neuen RLV-freien Leistungen gehört unter anderem die Auswertung des Langzeit-EKGs als Auftragsleistung (Definitions- oder Indikationsauftrag) durch Hausärzte. Das…

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