Mehrkosten in Millionenhöhe
Das Gericht überprüft derzeit einen Paragrafen 10 des fünften Sozialgesetzbuches: Danach kann ein Kind verheirateter Eltern dann nicht in die beitragsfreie Familienversicherung, wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr als die derzeit gültige Bemessungsgrenze von 3350 Euro im Monat verdient. Etwa 160 000 Kinder sind nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dadurch von der Familienversicherung ausgeschlossen. Sie müssen zusätzlich privat oder gesetzlich versichert werden.
Unfair - befand ein privat versicherter Beamter die Regelung. Denn für unverheiratete Eltern gibt es so einen Ausschluss nicht. Etwa 7000 Kinder sind daher in der Familienversicherung, obwohl ihre…
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